1. Vorlagen
  2. Werkvertrag
available

available

Werkvertrag

4,872 Mal verwendet

Reviewed by Jaroslav Pavlovskij

Template preview

e-Sign with PandaDoc

available

available

WERKVERTRAG

Image 1

[Auftraggeber.FirstName][Auftraggeber.LastName]

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

Zwischen

[Auftraggeber.FirstName][Auftraggeber.LastName]

[Auftraggeber.StreetAddress][Auftraggeber.City]

[Auftraggeber.State][Auftraggeber.PostalCode]

(eingetragen im Handelsregister unter HRB)

– nachfolgend Auftraggeber

und 

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

[Auftragnehmer.StreetAddress][Auftragnehmer.City]

[Auftragnehmer.State][Auftragnehmer.PostalCode]

(eingetragen im Handelsregister unter HRB)

– nachfolgend Auftragnehmer

(nachfolgende beide Parteien auch bezeichnet als „Partei“ oder „Parteien“).

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer.

(2) Der Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber beauftragt, das nachfolgend beschriebene Projekt/Werk durchzuführen/zu erstellen: ______________________________.

(3) Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen werkvertraglichen Leistungen (nachfolgend „Leistungen“– genannt) aus. Die Leistungen sind wie folgt definiert:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

(Werk in allen Einzelheiten benennen und beschreiben)

(4) Der Auftragnehmer führt den erteilten Auftrag in eigener Verantwortung aus. Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers soweit zu beachten, als dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.

(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu informieren.

§ 2 Ausführung des Projektes und Leistungszeitraum

(1) Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers gewahrt.

(2) Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.

(3) Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.

(4) Der Auftragnehmer hat das in § 1 Z. 2. genannte Projekt/Werk spätestens bis zum __________ abnahmereif und mängelfrei herzustellen.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Leistungserbringung an den Rahmen der vom Auftraggeber festgelegten und genehmigten Kostenvorgaben zu halten. Bei Kostenabweichungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, die Kostenabweichungen zu begründen und bei Kostenüberschreitungen Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

(3) Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Auftraggeber diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.

§ 5 Vergütung und Rechnungslegung

(1) Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der unter § 1 beschriebenen Leistungen eine pauschale Festvergütung in Höhe von ………….. Euro zzgl. der gesetzlichen MwWSt für das Werk. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit gesonderter Rechnung nach Fertigstellung des Werkes.

(2) Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang. 

(4) Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer.

§ 6 Abnahme / Fristüberschreitung

(1) Einzelleistungen oder Meilensteine können vereinbart werden. Der Auftraggeber hat das vom Auftragnehmer erstellte Werk unverzüglich nach Mitteilung der Abnahmereife daraufhin zu überprüfen, dass Mängelfreiheit besteht und das Werk bei positiver Prüfung der Mängelfreiheit abzunehmen.

(2) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und können nur mit Zustimmung des Auftraggebers geändert werden.

(3) Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäß erbrachten Ausführungsergebnisse zur Abnahme vorzulegen.

(4) Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle dem Auftraggeber unter Nennung der Gründe unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.

(5) Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.

(6) Die Abnahme erfolgt durch ______________________________.

§ 7 Nutzungsrecht

(1) Soweit bei der Erstellung des Werkes Urheberrechte begründet werden, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Veröffentlichung des Werke, oder einzelne Arbeitsergebnisse. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, das Nutzungsrecht an Dritte weiter zu übertragen und Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

Alternativ: 

Soweit bei der Erstellung des Werkes Urheberrechte begründet werden, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Veröffentlichung des Werkes oder einzelne Arbeitsergebnisse. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an Dritte weiter zu übertragen und Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Die Einräumung der vorgenannten Rechte ist mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten.

(3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil des Werkes.

§ 8 Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt.

(2) Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen wird der Auftragnehmer jedwede eigenständige Veröffentlichung der vom Gegenstand dieses Vertrages erfassten Erkenntnisse unterlassen.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für die schuldhafte Verletzung einer Garantie und wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

§ 10 Laufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt am ___________. Der Vertrag endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

(2) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:

  • Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht;

  • Leistungsverzug;

  • Zahlungsverzug; 

  • Nichtbereitstellung relevanter Informationen / Unterlagen, die für die Durchführung des Projekts benötigt werden.

(3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die ganze Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart.

(4) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

(5) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

§ 12 Herausgabe von Unterlagen

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliches in seinem Besitz befindliches Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben.

(2) Der Auftragnehmer ist unbeschadet der Verpflichtung nach Abs. 1 verpflichtet, dem Auftraggeber bei der Abnahme alle der Gesamtleistung zu Grunde liegenden Einzelunterlagen, wie Erhebungen, Protokolle, Zeichnungen, Quellcodes etc. Abnahme zu übergeben.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

(1) Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar. 

(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 

  1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im üÜbrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

  3. Dieser Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt.

§ 14 Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Die Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen in ihrer Durchführung und Auslegung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung oder Auslegung dieses Vertrages eine gütliche Lösung anstreben. Kann die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden, wird die Streitigkeit von deutschen Gerichten in _______ Stadt entschieden.

Bestandteile dieses Vertrages sind:

……………………………………………………………………………………………………..

 (z. B. Terminplan, Fristen ecc.)

Ort, Datum

_________________________

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

[Auftraggeber.FirstName][Auftraggeber.LastName]

MM / DD / YYYY
Signature

MM / DD / YYYY
Signature

Werkvertrag

4,872 Mal verwendet

Reviewed by Jaroslav Pavlovskij

AI Badge AI assistant included

Care to rate this template?

Your rating will help others.

Thanks for your rate!

Vorlage verwenden