Mietvertrag
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[Vermieter.FirstName][Vermieter.LastName][Vermieter.Company]
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[Mieter.FirstName][Mieter.LastName][Mieter.Company]
Zwischen [Vermieter.FirstName][Vermieter.LastName][Vermieter.StreetAddress][Vermieter.PostalCode][Vermieter.Phone] – Vermieter – und [Mieter.FirstName][Mieter.LastName] [Mieter.StreetAddress][Mieter.PostalCode][Mieter.PostalCode] – Mieter – wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
Mieträume
Der Vermieter überlässt dem Mieter zu Wohnzwecken folgende Wohnräume:
Grundstück: _____________________________
Gebäudeteil: ___________ Stockwerk: ___________
Wohnungsnummer: ___________ Wohnungsgröße: ___________
Die Wohnung besteht aus insgesamt:
__ Zimmer __ Küche __ Bad __ Flur __ Terrassen
__ Abstellräume __ Kammern __ Balkon sonstiges: ________________
Mitvermietet ist Keller Nr.: _____ Garage Nr.: _____
Speicher Nr.: ____ Stellplatz Nr.: _____
Dem Mieter werden vom Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses ausgehändigt: ___ Schlüssel, sonstiges: __________________.
Die Beschaffung weiterer Schlüssel durch den Mieter bedarf der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Falls der Mieter Schlüssel verliert oder bei Auszug nicht sofort sämtliche Schlüssel, auch die von ihm selbst beschafften, an den Vermieter herausgibt, ist dieser berechtigt, auf Kosten des Mieters die Schlösser zu verändern und dazu passende Schlüssel zu beschaffen.
Die Vertragsparteien haben die Wohnung besichtigt. Der Mieter übernimmt die Wohnung, wie sie steht und liegt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden die Umbauten des Mieters von diesem auf seine Kosten entfernt und der ursprüngliche Zustand der Mietsache wiederhergestellt. Der Vermieter kann vom Mieter den Verbleib von Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, verlangen, wenn er dem Mieter einen angemessenen Ausgleich zahlt und der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme nicht bis zur Zahlung eines ersten Teils des Ausgleichs dargelegt hat.
Mietdauer / Kündigung
Beginn des Mietverhältnisses: _____________________
Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
Das Mietverhältnis kann vor Ablauf von ________________ Monaten nicht gekündigt werden, d. h. erstmalig nach dem _______________.
Nach Ablauf der o. g. Frist gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Der Mieter kann unabhängig vom Ausschluss des Kündigungsrechtes einen geeigneten Nachmieter stellen.
Oder
Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Mietzins und Nebenkosten
Die monatliche Miete beträgt ____________ EUR.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete jedes Jahr um _____ EUR erhöht wird.
Oder
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von _________ Jahren nicht erhöht wird. Mieterhöhungen und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vermieter schriftlich abgeben.
Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter:
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von _______ Euro monatlich.
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen:)
___________________________________
____________________________________
eine Vorauszahlung in Höhe von ________ Euro monatlich. Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet.
Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umzulegen und eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlungen zu verlangen.
Zahlung der Miete und Nebenkosten
Miete und Nebenkosten sind ab Beginn der Mietzeit monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats für den Vermieter kostenfrei auf das Konto des Vermieters
Kontoinhaber: ____________________________________________________________________________
Bank: _____________________________________________________________________________
IBAN: _______________________________________________________________________________
BIC: _______________________________________________________________________________
zu überweisen. Ausschlaggebender Zeitpunkt ist die Wertstellung auf dem Konto des Vermieters, nicht der Tag der Absendung.
Mietsicherheit
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von EUR ____________ zu leisten.
Der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in 3 Raten ab Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen.
Die Mietkaution kann in Form der Hinterlegung eines Sparbuchs, einer Bankbürgschaft oder durch Barbezahlung/Überweisung an den Vermieter erfolgen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Mietkaution schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.
Zustand der Mieträume
Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhältnisses folgende Arbeiten auf seine Kosten in den Mieträumen vornehmen zu lassen:
______________________________________________________________________
Oder
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bis zum Beginn des Mietverhältnisses irgendwelche Arbeiten in den Mieträumen durchzuführen.
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist.
Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt.
Sollten noch Restarbeiten an der Mietsache durch den Vermieter durchzuführen sein, so kann die Übergabe der Mietsache an den Mieter nicht verweigert werden, sofern die Nutzung als Wohnung nur unerheblich beeinträchtigt ist.
Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.
Ausbesserungen und bauliche Veränderungen
Der Mieter hat Maßnahmen in der Wohnung oder im Haus zu dulden, die erforderlich sind, um sie oder das Gebäude zu erhalten (Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Hauses oder zur Einsparung von Energie oder Wasser (Modernisierungen) hat der Mieter zu dulden, soweit die geplanten Maßnahmen oder die zu erwartende Mieterhöhung für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes nicht zu einer ungerechtfertigten Härte führen würden.
Aufwendungen, die der Mieter während der Bauarbeiten machen musste, hat der Vermieter zu ersetzen; auf Verlangen hat der Vermieter Vorschuss zu leisten. Diese Ausgaben führen nicht zur Mieterhöhung.
Der Vermieter hat dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Bauarbeiten deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung der Miete schriftlich mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ende des auf die Mitteilungen folgenden Monats zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Hat der Mieter gekündigt, ist die Maßnahme bis zum Ablauf der Mietzeit zu unterlassen. Letzteres gilt nicht bei Maßnahmen, die mit keiner oder nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden oder als Sicherungsmaßnahmen dringend erforderlich sind.
Benutzung der Mietsache
Der Mieter darf die angemieteten Räume zu anderen als zu Wohnzwecken nur mit Erlaubnis des Vermieters benutzen. Eine Zustimmung des Vermieters ist ebenfalls erforderlich, wenn der Mieter an der Mietsache Um-, An-, und Einbauten, Installationen oder andere Veränderungen vornehmen will.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache an Dritte der Zustimmung des Vermieters bedarf.
Die Heiz- und Betriebskosten werden einmal jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum endet jeweils zum 31. Dezember
Der Vermieter kann eine Nachzahlung auf die Heiz- und Betriebskosten nur verlangen, sofern er spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter durch schriftliche Abrechnung nachweist, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht ausgereicht haben. Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung für den Mieter, wird dies unverzüglich ausgezahlt.
Nachforderungen des Vermieters werden 4 Wochen nach Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Der Vermieter gewährt dem Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen. Gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten kann der Mieter verlangen, dass ihm Kopien der Berechnungsunterlagen zugesandt werden.
Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen. Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation. Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.
Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Wohnung versehen hat, zu entfernen.
Der Vermieter haftet nicht für den Schaden, die Zerstörung oder den Verlust des in den gemieteten Räumlichkeiten enthaltenen Vermögens des Mieters.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen in der Mietsache befindlichen Messgeräten (Heizung, Warm-, Kaltwasser etc.) auf seine Kosten eine Zwischenablesung stattgefunden hat.
Bauliche Veränderungen an der Mietsache oder Einrichtungen sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
Tierhaltung
Der Mieter darf in der Wohnung Kleintiere (z. B. Hamster, Fische, Vögel) halten sowie Haustiere (z. B. eine Katze oder einen Hund).
Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Oder
Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen Tieren bedarf der Zustimmung des Vermieters, soweit durch die Unterbringung in den Mieträumen eine Beeinträchtigung der Mietsache oder eine Belästigung von Hausbewohnern oder Nachbarn nicht gegeben ist. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Kündigung
Auf die Kündigung des Mietvertrags finden die Vorschriften der §§ 573 ff BGB Anwendung. Der Vermieter hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate.
Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner eingegangen sein, wenn dieser Monat bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitzählen soll.
Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Endet das Mietverhältnis durch berechtigte fristlose Kündigung des Vermieters aus wichtigem Grund, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeit lang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen. Die Haftung besteht höchstens für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Rückgabe der Wohnung. Die Haftung entfällt, wenn der Vermieter sich um einen Ersatzmieter nicht genügend bemüht hat.
Endet das Mietverhältnis durch berechtigte fristlose Kündigung des Mieters aus wichtigem Grund, so haftet der Vermieter für den Schaden des Mieters.
Betreten der Mietsache durch den Vermieter
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf die Mietsache aus wichtigem Grund und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten, um unter anderem ihren Zustand zu überprüfen oder die Ablesung von Messgeräten oder Reparatur–bzw. Instandshaltungsmaßnahmen vorzunehmen.
Personenmehrheit als Vertragspartei
Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
Kündigungen, Mieterhöhungen sowie andere Erklärungen mit dem Ziel, eine Vertragsänderung herbei zu führen, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden.
Haben auf Mieterseite mehrere Personen den Vertrag geschlossen, so erklären sich hiermit alle Vertragsparteien damit einverstanden, dass bei dauerhaftem Auszug eines oder mehrerer Mitmieter der oder die verbleibenden Mieter den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Die Mieter sind zur schriftlichen Mitteilung der Vertragsanpassung an den Vermieter verpflichtet. Der Vermieter stimmt dem Mieterwechsel zu.
Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags, wenn sie ihm beigefügt ist. Wesentliche Verpflichtungen des Mietvertrags können hierdurch nicht abgeändert oder ergänzt werden.
Auszug des Mieters
Nach der Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietsache vollständig räumen und reinigen und mit sämtlichen, auch den vom Mieter beschafften Schlüsseln zu einem von beiden Parteien vereinbarten Termin übergeben.
Schriftform/Salvatorische Klausel
Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
Dieser Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Die Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden zuerst durch Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt, ansonsten sind die Streitigkeiten zwischen den Parteien im Gerichtshof in __________, Deutschland, zu lösen.
Individuelle Vereinbarungen
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Anlagen als Vertragsbestandteil
______________________ , den ___________________
[Vermieter.FirstName][Vermieter.LastName][Vermieter.Company]
[Mieter.FirstName][Mieter.LastName][Mieter.Company]