17. Für den Fall, dass der Auftragnehmer in einem zivil-, straf- oder behördlichen Verfahren aufgefordert wird, einen Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, wird der Auftragnehmer das Unternehmen unverzüglich schriftlich über eine solche Aufforderung informieren.
18. Wenn der Auftragnehmer vertrauliche Informationen verliert oder unbefugt offenlegt, wird der Auftragnehmer das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und alle angemessenen Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um die verlorenen oder nicht ordnungsgemäß offengelegten vertraulichen Informationen wiederherzustellen.
19. Die Adressen für alle Mitteilungen, die an eine der Parteien dieser Vereinbarung zuzustellen sind, lauten wie folgt:
[Unternehmen.FirstName][Unternehmen.LastName]
[Unternehmen.StreetAddress][Unternehmen.City][Unternehmen.PostalCode]
[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]
[Auftragnehmer.StreetAddress][Auftragnehmer.City][Auftragnehmer.PostalCode]
20. Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch alle Parteien in Kraft (Datum des Inkrafttretens) und bleibt bis zum Ablauf eines Zeitraums von ________ Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens gültig.
21. Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen, indem sie die andere Partei dreißig ___ Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung gelten für einen Zeitraum von _________ Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung.
22. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument ergänzt oder modifiziert werden, das sowohl vom Unternehmen als auch vom Auftragnehmer unterzeichnet wird.