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Geheimhaltungsvereinbarung

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GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Image 1

[Unternehmen.FirstName][Unternehmen.LastName]

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

zwischen

[Unternehmen.FirstName][Unternehmen.LastName],

mit Sitz in [Unternehmen.StreetAddress][Unternehmen.City][Unternehmen.PostalCode], eingetragen im Handelsregister unter (HRB),

(nachfolgend „Unternehmen“)

und

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

mit Sitz in [Auftragnehmer.StreetAddress][Auftragnehmer.City][Auftragnehmer.PostalCode], eingetragen im Handelsregister unter (HRB),

(der „ Auftragnehmer“)

(nachfolgende beide Parteien auch bezeichnet als „Partei“ oder „Parteien“)

HINTERGRUND:

A. Das Unternehmen verfügt über geschützte und vertrauliche Informationen in Bezug auf bestimmte kommerzielle Pläne im Zusammenhang mit _______________________ (die „kommerziellen Pläne“).

B. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von _____________________ -Dienstleistungen durch den Auftragnehmer für das Unternehmen (der „zulässige Zweck“) hat der Auftragnehmer bestimmte vertrauliche Informationen (die „vertraulichen Informationen“) in Bezug auf die kommerziellen Pläne des Unternehmens angefordert.

C. Vertrauliche Informationen beziehen sich auf das Unternehmen, sind einer begrenzten Anzahl von Personen bekannt und das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse, die vertraulichen Informationen zu schützen.

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

und als Bedingung dafür, dass das Unternehmen dem Auftragnehmer die vertraulichen Informationen zusätzlich zu anderen wertvollen Gegenleistungen zur Verfügung stellt, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, vereinbaren die Parteien dieser Vereinbarung Folgendes:

Vertrauliche Informationen

1. Alle schriftlichen und mündlichen Informationen und Materialien, die das Unternehmen dem Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung offenlegt oder zur Verfügung stellt, stellen vertrauliche Informationen dar, unabhängig davon, ob diese Informationen vor oder nach dem Datum dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden oder wie sie dem Auftragnehmer bereitgestellt wurden.

2. Verbundene Personen“ bezeichnet in Bezug auf den Auftragnehmer seine direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Partner, Mitarbeiter, Berater (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzberater, Rechtsanwälte, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Berater), Agenten und andere Vertreter jederzeit während des Zeitraums, in dem die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten.

3. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Daten und Informationen in Bezug auf die kommerziellen Pläne sowie Daten und Informationen in Bezug auf das Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes:

  1. „Geistiges Eigentum“ umfasst Informationen zu den Eigentumsrechten des Unternehmens vor der öffentlichen Offenlegung dieser Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Art der Eigentumsrechte, Produktionsdaten, technische Daten, technische Konzepte, Testdaten und Testergebnisse , Simulationsergebnisse, Status und Einzelheiten der Forschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie Informationen zum Erwerb, zum Schutz, zur Durchsetzung und Lizenzierung von Eigentumsrechten (einschließlich Patenten, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen);

  2. „Produktinformationen“, die alle Spezifikationen für Produkte des Unternehmens sowie Arbeitsergebnisse umfassen, die sich aus Arbeiten oder Projekten des Unternehmens ergeben oder damit zusammenhängen, jeglicher Art oder Form in jeder Phase der tatsächlichen oder erwarteten Forschung und Entwicklung;

  3. „Produktionsprozesse“, die Prozesse umfassen, die bei der Erstellung, Produktion und Fertigung des Arbeitsergebnisses des Unternehmens verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Muster, Formen, Modelle, Methoden, Techniken, Spezifikationen, Prozesse, Verfahren, Ausrüstung, Geräte , Programme und Designs; und

  4. Vertrauliche Informationen umfassen auch alle Informationen, die von einem Dritten an das Unternehmen weitergegeben wurden und durch eine Geheimhaltungsvereinbarung geschützt sind, die zwischen dem Dritten und dem Unternehmen geschlossen wurde.

4. Vertrauliche Informationen umfassen nicht die folgenden Informationen:

  1. Informationen, die in der Branche des Unternehmens allgemein bekannt sind;

  2. Informationen, die der Öffentlichkeit jetzt oder später ohne schuldhaftes Handeln des Auftragnehmers allgemein zugänglich werden;

  3. Informationen, die sich zu Recht im Besitz des Auftragnehmers befinden, bevor sie dem Auftragnehmer durch das Unternehmen offengelegt werden;

  4. Informationen, die vom Auftragnehmer ohne direkte oder indirekte Verwendung der vertraulichen Informationen unabhängig erstellt wurden; oder

  5. Informationen, die der Auftragnehmer rechtmäßig von einem Dritten erhält, der das Recht hat, sie zu übertragen oder offenzulegen.

5. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, bleiben die vertraulichen Informationen das ausschließliche Eigentum des Unternehmens und werden vom Auftragnehmer nur für den zulässigen Zweck verwendet. Der Auftragnehmer wird die vertraulichen Informationen nicht für Zwecke verwenden, die dem Unternehmen oder verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften direkt oder indirekt schaden könnten.

6. Die Verpflichtungen zur Gewährleistung und zum Schutz der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen, die dem Auftragnehmer in dieser Vereinbarung auferlegt werden, und alle Verpflichtungen zur Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung, und diese Verpflichtungen gelten auf unbestimmte Zeit.

7. Der Auftragnehmer kann vertrauliche Informationen offenlegen:

  1. an solche Mitarbeiter, Vertreter und Berater des Auftragnehmers, die diese für den zulässigen Zweck kennen müssen, vorausgesetzt, dass:

    1. der Auftragnehmer dieses Personal über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen informiert hat;

    2. dieses Personal zustimmt, rechtlich an die gleichen Pflichten der Geheimhaltung gebunden zu sein wie der Auftragnehmer;

    3. der Auftragnehmer sich verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht von diesem Personal verletzt werden; und

    4. der Auftragnehmer sich damit einverstanden erklärt hat, für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch sein Personal verantwortlich zu sein und das Unternehmen schadlos zu halten.

  2. an Dritte, wenn das Unternehmen einer solchen Offenlegung schriftlich zugestimmt hat; und

  3. in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang oder auf Anfrage oder Anforderung einer Justiz-, Legislativ-, Verwaltungs- oder anderen Regierungsbehörde.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen an seinem üblichen Geschäftssitz aufzubewahren und alle vertraulichen Informationen getrennt von anderen Informationen und Dokumenten am selben Ort aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die vertraulichen Informationen nicht verwendet, reproduziert, transformiert oder auf einem Computer oder Gerät gespeichert werden, das für Personen zugänglich ist, denen eine Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung nicht gestattet ist.

9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet:

  1. keine oder alle vom Unternehmen erhaltenen vertraulichen Informationen an Dritte offenzulegen, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu kommunizieren oder anderweitig zu übertragen, sei es mündlich, schriftlich oder auf andere Weise;

  2. keine vertraulichen Informationen zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren;

  3. alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen jederzeit an einem sicheren Ort aufbewahrt und angemessen vor Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder unbefugtem Zugriff geschützt sind;

  4. alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um den Eintritt der vertraulichen Informationen in die Öffentlichkeit zu verhindern und die vorzeitige Offenlegung vertraulicher Informationen sowie die unbefugte Vervielfältigung und Kopie davon zu verhindern;

  5. keine Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum oder Rechte jeglicher Art auf der Grundlage der gesamten oder eines Teils der vom Unternehmen erhaltenen vertraulichen Informationen zu beanspruchen;

  6. gegebenenfalls alle Erwähnungen von Urheberrechten, Eigentum und Vertraulichkeit zu respektieren, die in den vom Unternehmen erhaltenen Dokumenten oder Materialien erwähnt werden könnten;

  7. das Unternehmen schriftlich über jede notwendige Offenlegung der vertraulichen Informationen zu informieren.

10. Auf Verlangen des Unternehmens muss der Auftragnehmer innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen ab dem Datum eines solchen Verlangens alle vom Unternehmen erhaltenen schriftlichen Dokumente oder sonstigen materiellen Materialien (z. B. Muster) an das Unternehmen zurücksenden, löschen oder vernichten.

11. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen sind die Vertraulichkeits- und Nichtnutzungsverpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen des Unternehmens unbegrenzt und gelten auch nach Ablauf dieser Vereinbarung.

Eigentum und Titel

12. Die vom Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung offengelegten vertraulichen Informationen bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Unternehmens.

13. Nichts in dieser Vereinbarung darf als Gewährung von Rechten oder Lizenzen in Bezug auf die vertraulichen Informationen des Unternehmens oder auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte des Unternehmens ausgelegt werden.

Rückgabe vertraulicher Informationen

14. Das Unternehmen kann jederzeit die Rückgabe aller vertraulichen Informationen vom Auftragnehmer verlangen. Auf Anfrage des Unternehmens oder für den Fall, dass der Auftragnehmer die Verwendung der vertraulichen Informationen nicht mehr verlangt, oder bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung wird der Auftragnehmer:

  1. alle vertraulichen Informationen an das Unternehmen zurückgeben und keine Kopien dieser Informationen zurückbehalten;

  2. alle Memoranden, Notizen, Berichte und sonstigen Arbeiten zu vernichten, die auf den vertraulichen Informationen beruhen oder von diesen abgeleitet sind;

  3. dem Unternehmen eine Bescheinigung vorlegen, dass solche Materialien vernichtet oder zurückgegeben wurden.

15. Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Verstoß gegen die unbefugte Offenlegung und/oder Verwendung der vertraulichen Informationen irreparablen Schaden verursachen kann, dessen Ausmaß möglicherweise schwer festzustellen ist. Bei Verstoß gegen die Geheimhaltung und (oder) sonstige Pflichten aus dieser Vereinbarung zahlt der Auftragnehmer dem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von __________ EUR. Die Strafe ist innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Datum der Mitteilung auf das in der Mitteilung angegebene Bankkonto zu zahlen. Die obige Strafe beschränkt das Unternehmen nicht auf das Recht, eine zusätzliche Entschädigung vom Auftragnehmer zu verlangen, wenn dies gesetzlich zulässig ist, wenn der entstandene Schaden höher ist als die oben angegebene Strafe.

16. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung dem Unternehmen einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann, für den es möglicherweise keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt, und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass das Unternehmen berechtigt ist, eine Unterlassungsklage zu erheben, um einen solchen Verstoß zu verhindern.

Korrespondenz / Mitteilungen

17. Für den Fall, dass der Auftragnehmer in einem zivil-, straf- oder behördlichen Verfahren aufgefordert wird, einen Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, wird der Auftragnehmer das Unternehmen unverzüglich schriftlich über eine solche Aufforderung informieren.

18. Wenn der Auftragnehmer vertrauliche Informationen verliert oder unbefugt offenlegt, wird der Auftragnehmer das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und alle angemessenen Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um die verlorenen oder nicht ordnungsgemäß offengelegten vertraulichen Informationen wiederherzustellen.

19. Die Adressen für alle Mitteilungen, die an eine der Parteien dieser Vereinbarung zuzustellen sind, lauten wie folgt:

[Unternehmen.FirstName][Unternehmen.LastName]

[Unternehmen.StreetAddress][Unternehmen.City][Unternehmen.PostalCode]

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

[Auftragnehmer.StreetAddress][Auftragnehmer.City][Auftragnehmer.PostalCode]

20. Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch alle Parteien in Kraft (Datum des Inkrafttretens) und bleibt bis zum Ablauf eines Zeitraums von ________ Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens gültig.

21. Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen, indem sie die andere Partei dreißig ___ Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung gelten für einen Zeitraum von _________ Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung.

Änderungen

22. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument ergänzt oder modifiziert werden, das sowohl vom Unternehmen als auch vom Auftragnehmer unterzeichnet wird.

Geltendes Recht und Streitbeilegung

23. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen in ihrer Durchführung und Auslegung deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

24. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie sich im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung dieses Abkommens um eine einvernehmliche Lösung bemühen werden. Wenn die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, wird die Streitigkeit von deutschen Gerichten in _______-Stadt beigelegt.

Allgemeine Bestimmungen

25. Diese Vereinbarung stellt hinsichtlich ihres Gegenstands die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Sie ersetzt die vorangegangenen Vereinbarungen, Verhandlungen und Diskussionen zwischen den Vertragsparteien zu dieser Vereinbarung. Es gibt keine anderen Garantien, Erklärungen oder Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend, zusätzlich oder anders, zwischen den Parteien, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, mit Ausnahme dessen, was in dieser Vereinbarung angegeben ist.

26. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Klauseln, Absätze und Unterabsätze sind unabhängig voneinander zu lesen und auszulegen. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig befunden wird, hat diese Ungültigkeit keinen Einfluss auf die Wirksamkeit anderer Teile dieser Vereinbarung.

27. Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen unterzeichnet, von denen jede als Originalkopie dieser Vereinbarung gilt. Aus Gründen der Klarheit ist die in einer PDF-Version unterzeichnete Vereinbarung ebenso gültig wie das Original dieser Vereinbarung.

28. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, vereinbaren die Parteien, die Existenz dieser Vereinbarung, den Inhalt dieser Vereinbarung und jegliche Kommunikation zwischen den Parteien nicht an Dritte weiterzugeben.

29. Jede Partei garantiert, dass sie befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

[Auftragnehmer.FirstName][Auftragnehmer.LastName]

[Unternehmen.FirstName][Unternehmen.LastName]

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Signature

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Geheimhaltungsvereinbarung

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